Welche Einstellungen sind zum Jahreswechsel zu beachten?

Schritt 1 – die Umstellung von Nummern für Aktenzeichen etc.*

Denken Sie daran, dass direkt am ersten Tag im neuen Jahr unter   > Einstellungen   > Bereich Kanzlei   > Stammdaten   die Registernummern/ Ablagenummern eingestellt werden.

 

Stellen Sie hierzu bei allen Nummern – Register-, Ablage- und Rechnungsnummer – die neue Jahreszahl und im Feld lfd. Nummer die gewünschte Nummer (in der Regel 000001) ein. Und im Feld Offset geben Sie bitte genau die gleiche Nummer ein.

 

Bei Notariaten werden Register-, Ablage-, Rechnungs-, Urkunden-, Masse-, und Verwahrbuchnummer unter Einstellungen   >   Bereich Notariat   >   Stammdaten   >   Auswahl des jeweiligen Notariats   >   Registerkarte Nummern eingestellt. Auch hier geben Sie die neue Jahreszahl und im Feld lfd. Nummer die gewünschte Nummer ein. Ebenso tragen Sie in das Feld Offset die gleichen Nummern ein.

 

Erfassen Sie bei mehreren Buchhaltungen die Rechnungsnummern über > Einstellungen  > Bereich Buchhaltung   > Buchhaltungen.

 

Vergeben Sie die Rechnungsnummern nach Sachbearbeitern, wählen Sie die Einstellung in > Einstellungen   >   Bereich System-Parameter   > Benutzer beim jeweiligen Sachbearbeiter.

 

* Dieser Schritt gilt sowohl für Winmacs-, als auch für Insomacs-Nutzer.

 

Schritt 2 – die Buchhaltung

Nachdem Sie sämtliche Buchungen für den Monat Dezember erfasst haben, führen

Sie den Perioden-/ Monatsabschluss durch.

 

Überprüfen Sie anschließend, ob Ihnen alle erforderlichen Ausdrucke der Buchhaltung für

das vergangene Jahr vorliegen.

 

Sind alle Kontenblätter, Listen etc. vorhanden, steht dem Jahresabschluss nichts

mehr im Wege.

 

Schritt 3 – der EZB-Basiszins

Erfassen Sie zum Jahresbeginn bitte den aktuellen Zinssatz. Die entsprechende Zinstabelle

der Europäischen Zentralbank befindet sich im Menüband Einstellungen   > Bereich Rechtsgrundlagen   > EZB-Basiszins.

 

Bei jedem Zugriff aus Winmacs auf die Basisverzinsung, wird die hier hinterlegte Zinsstaffel abgerufen. Die beschriebene Anpassung ist also auch zum 01.07. erforderlich.