beA-Schnittstelle - Berechtigungen

Link zur offiziellen Hilfe des beA: https://handbuch.bea-brak.de/einstellungen-in-ihrem-bea/postfachverwaltung/benutzerverwaltung-berechtigungskonzept/liste-der-rechte

 

Damit ein*e Mitarbeiter*in der Kanzlei in der Kommunikationszentrale auf die beA-Schnittstelle zugreifen und mit dieser arbeiten kann, ist es erforderlich, dass die zugeteilte Mitarbeiterkarte über ein gewisses Maß an Berechtigungen verfügt. 

Jede*r Berufsträger*in kann und muss ggf. die ihr/ihm zugeteilten Mitarbeiterkarten selbst im Webportal des beA verwalten. Hierzu meldet die Person sich mit der Anwaltskarte im Webportal an und klickt sich in den Einstellungenbereich. Hier verwaltet die Person die Mitarbeiterkarten. 

Zu beachten ist, dass für einige Berechtigungen stets der Sicherheitstoken wieder freigeschaltet werden muss. Daher sollte nach einer Änderung an den Berechtigungen immer der Sicherheitstoken-Bereich geprüft werden. 

 

Mindestberechtigungen für die beA-Schnittstelle in Winmacs: 

01 – Nachrichtenübersicht öffnen
03 – Nachricht erstellen
05 – Nachricht versenden
06 – Nachricht öffnen
08 – Nachricht organisieren
20 – Postfach und Nachrichtenjournal verwenden

 

eEB-Rechte:

13 - eEBs signieren
14 - eEBs versenden
15 - eEBs zurückweisen

 

Vertraulich-Rechte: 

11 - Nachricht (persönlich/vertraulich) öffnen
16 - eEBs signieren (persönlich/vertrauliche Nachrichten)
17 - eEBs versenden (persönlich/vertrauliche Nachrichten)

 

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