Ändern eines Musterschriftsatzes

Sie können einen Musterschriftsatz (u.a. auch die mitgelieferten Zwangsvollstreckungsanträge und Urkunden) wie jeden normalen Schriftsatz ändern und an die Vorstellungen Ihrer Kanzlei anpassen:

    Öffnen Sie den Musterschriftsatz wie unter Aufrufen eines Musterschriftsatzes beschrieben.

    Klicken Sie auf "Musterschriftsatz ändern".

    Nehmen Sie Ihre Korrekturen vor.

    Speichern Sie Ihre Eingaben. Der Musterschriftsatz ist nun geändert und kann jederzeit aufgerufen werden.