Ändern eines Musterschriftsatzes

Sie können einen Musterschriftsatz (u.a. auch die mitgelieferten Zwangsvollstreckungsanträge und Urkunden) wie jeden normalen Schriftsatz ändern und an die Vorstellungen Ihrer Kanzlei anpassen:

•    Öffnen Sie den Musterschriftsatz wie unter Aufrufen eines Musterschriftsatzes beschrieben.

•    Klicken Sie auf "Musterschriftsatz ändern".

•    Nehmen Sie Ihre Korrekturen vor.

•    Speichern Sie Ihre Eingaben. Der Musterschriftsatz ist nun geändert und kann jederzeit aufgerufen werden.

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