Nr. 32015 GNotKG betrifft verauslagte Gerichtskosten und Gebühren in Angelegenheiten des Zentralen Vorsorge- oder Testamentsregisters sowie des Elektronischen Urkundenarchivs. Diese Gebühren sind umsatzsteuerfrei und werden unter den Grundeinstellungen konfigurierbar hinterlegt.
Abgerechnet werden diese Gebühren wie andere durchlaufenden Posten über das Rechnungsmodul.
Bei der Anlage einer Urkunde finden Sie im Dialog "neuer Eintrag in das Urkundenverzeichnis" die Option "beim Export Auslagen buchen".
Die Höhe der Gebühr wird von der ausgewählten "Urkundenart" bestimmt.
• 2,50 Euro für "Beglaubigungen von Unterschriften ... ohne Anfertigung eines Urkundenentwurfs"
• für alle anderen Urkundenarten 4,50 Euro
Die Buchung wird erst mit dem Export ausgeführt und nicht bei der Anlage der Urkunde. Andernfalls würde sich eine hohe Komplexität ergeben, wenn die Urkunde vor dem Export noch geändert würde (z.B. nach einer versehentlich falschen Aktenzuordnung oder Änderung der Urkundenart, verbunden mit der Höhe der Gebühr). Ggf. wurde die Buchung bei einer Änderung sogar bereits verarbeitet, was eine weitere Behandlung nach sich ziehen würde.
Wenn Sie unter der Grundeinstellung "UVZ-Eintragungen" ein Sammelkonto hinterlegen, erfolgen alle Buchungen in dieses Sammelkonto (analog zu den Ermittlungskosten für die Adressermittlung). Im Idealfall reicht dann nach Erhalt einer Rechnung der BNotK eine einzige manuelle Gegenbuchung in der Finanzbuchhaltung aus, um die Konten auszugleichen. Wenn Sie in den Grundeinstellungen kein Sammelkonto angeben, erfolgt lediglich eine Buchung in den durchlaufenden Posten der Mandantenbuchhaltung.