Enthält die Rechnung mehrere Beurkundungsgegenstände, führt das Programm unmittelbar nach der Speicherung automatische Zusammenrechnungs- und Vergleichsberechnungen (§§ 35 Abs. 1, 94 GNotKG) durch.
In der Spalte Gegenstand (alias) teilen Sie dem Programm vorher mit, welche Geschäfte gegenstandsgleich und welche gegenstandsverschieden sind. Jeden Beurkundungsgegenstand, der für eine Zusammenfassung in Frage kommt, versehen Sie in der Rechnungstabelle in der Spalte Gegenstand mit einer fortlaufenden Ziffer. Anhand dieser Ziffern unterscheidet das Programm gegenstandsgleiche und gegenstandsverschiedene Geschäfte. Die Reihenfolge der Nummerierung und die Auswahl der Nummer sind beliebig. Die Ziffern erscheinen auch nicht im Rechnungsdokument. Beurkundungsgegenstände mit gleicher Ziffer werden als gegenstandsgleich, Beurkundungsgegenstände mit unterschiedlicher Ziffer als gegenstandsverschieden behandelt. Positionen, die in der Spalte Gegenstand keinen Eintrag besitzen, werden nicht bei der Vergleichsberechnung berücksichtigt.
In den Grundeinstellungen (Notariat - Kostenberechnung - GNotKG - Kostenverzeichnis) ist in der Spalte Vergleichsberechnung gekennzeichnet, ob ein Gebührentatbestand grundsätzlich der Vergleichsberechnung unterliegt. Voreingestellt sind alle Beurkundungstatbestände 21xxx, 24100-24102 und 242xx KV.
Nach der Speicherung gruppiert das Programm die Gebührentatbestände wie folgt:
1. Zusammenrechnung der gegenstandsgleichen Rechnungspositionen nach § 35 Abs. 1 GNotKG.
2. Zusammenfassung der gegenstandsverschiedenen Rechnungspositionen nach § 94 GNotKG, wobei die unter Punkt 1 zusammengerechneten Positionen als eigene neue Rechnungsposition mit einfließen