Nachfolgend beschrieben ist die manuelle Durchführung des Reverse Charge Verfahrens, dieses kann automatisiert werden durch die Nutzung von Buchungsvorschriften und der Nutzung des automatisierten Reverse Charge Verfahrens in (siehe Grundeinstellungen -> Buchungsvorschriften)
Beispiel: Google mit Sitz in Irland schaltet Werbeanzeigen ("Google Adwords") für ein Unternehmen in Deutschland.
Der Ort der sonstigen Leistung ist gemäß §3a Abs. 2 UStG der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Unternehmenssitz hat. Gemäß §13b Abs. 5 UStG schuldet das deutsche Unternehmen die Umsatzsteuer, es findet eine Steuerschuldumkehr statt, welche auch Reverse-Charge-Verfahren genannt wird. Es schuldet nicht der Leistungserbringer (z.B. Google), sondern der Leistungsempfänger (Sie als Werbender) die Umsatzsteuer im Inland.
Voraussetzung für das Reverse-Charge-Verfahren: Ihnen liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor, auf welcher auf das Reverse-Charge-Verfahren hingewiesen wird. Ihre eigene USt. ID. ist, neben der ID des Rechnungsstellers, auf der Rechnung angegeben
In diesem Fall sind zwei Steuersätze zu verbuchen. Die Konten im SKR03 sind hierfür 1577 bzw. 1578 für die Vorsteuer und 1785 bzw. 1787 für die Umsatzsteuer und im SKR04 1407 für die Vorsteuer und 3837 für die Umsatzsteuer (die genauen Konten erfragen Sie bitte bei Ihrem steuerlichen Berater).