Mahnverfahren gegen den eigenen Mandanten

Zahlt der Mandant seine Rechnung nach erfolglosem Mahnen nicht, bleibt leider der Weg über das Gericht nicht erspart. Dabei sollten Sie folgendes beachten: Sie vertreten sich in einem Inkassofall, daher muss eine neue Akte Anwalt ./. Mandant angelegt werden. Sie sind in diesem Fall der Gläubiger, der Mandant der Schuldner. Behandeln Sie die Angelegenheit buchhalterisch so, wie in anderen Inkassofällen auch, nur dass der Mandant Sie selber sind.

Geben Sie in der neuen Akte alle offenen Rechnungen, Auslagen etc. aus dem "alten" Fall ins Forderungskonto ein. Honorarforderungen, Auslagen etc., die für diese Inkassosache anfallen, werden zusätzlich in der Fibu/Mandantenbuchhaltung der neuen Akte gebucht (und auf dem Forderungskonto).

Wenn nun der Mandant das Honorar und alle Gebühren zahlt, wie muss ich dies richtig buchen?

Buchen Sie den Zahlungseingang unter Berücksichtigung des Mandantenkontos der neuen Akte und verteilen Sie die Zahlung.

Klicken Sie dann mit der rechten Maustaste in das Feld und wählen Sie "neue Zeile einfügen."

Gleichen Sie alle offenen Beträge aus, der Rest wird auf dem Fremdgeldkonto verbucht. In der Regel schlägt Advoware Ihnen die Buchung vor.