Anzeige nach § 18a Abs. 1 UStG

Wenn Sie die ZM monatlich übermitteln wollen aktivieren Sie bitte das Kontrollkästchen "Keine Inanspruchnahme - monatliche Abgabe"

Die Ausübung des Wahlrechts bindet sie bis zum Zeitpunkt des Widerrufs, mindestens aber für die Dauer von 12 Kalendermonaten.

Möchte Sie das Wahlrecht widerrufen, aktivieren Sie bitte das Kontrollkästchen "Widerruf Anzeige nach § 18a Abs. 1 UStG

Tabelle:

    In der Spalte "Land" müssen Sie das Länderkennzeichen des im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Erwerbers/Unternehmers auswählen.

    In der Spalte USt-IdNr sind die USt-IdNrn. der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Erwerber/Unternehmer linksbündig einzutragen. Zum Aufbau der USt-IdNrn. der EU-Mitgliedstaaten vgl.  Textziffer 14 BZSt. Ausfüllanleitung ZM

In der Spalte Summe sind die Bemessungsgrundlagen, die sich auf einen Erwerber / Unternehmer innerhalb eines Meldezeitraums beziehen, summiert für die jeweilige Umsatzart (innergemeinschaftliche Warenlieferung, innergemeinschaftliche sonstige Leistung, innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft) in je eine Zeile gesondert einzutragen.

Werte in ausländischer Währung sind gem. § 16 Abs. 6 UStG umzurechnen. 

In der Spalte Leistungsart ist die jeweilige Umsatzart auszuwählen.