manuelle Eingabe eines abweichenden Geschäftswertes für Betreuungs-, XML-, Vollzugs- und Zusatzgebühren

Die manuelle Eingabe eines von dem vollen Wert aller Beurkundungsgegenstände abweichenden Geschäftswertes ermöglicht z.B. die Verteilung einer Auswärtsgebühr auf eine bestimmte Rechnung (Bsp.: Notar nimmt bei einer Bank fünf Beurkundungen vor und möchte die Auswärtsgebühr auf mehrere Rechnungen verteilen).

Andere Szenarien: Wenn zwei Beurkundungsverfahren (Kapitalerhöhung und Handelsregisteranmeldung, Kaufvertrag und Grundschuldbestellung, …) in einer Rechnung abgerechnet werden und eine Vollzugs- oder Betreuungstätigkeit nur für eines dieser Rechtsgeschäfte anfällt, dann darf die Betreuungs- und/oder Vollzugsgebühr nur nach einem Teilwert anfallen. In diesem Fall können Sie den von Advoware automatisch ermittelten Geschäftswert manuell ändern.