Buchung von vorgerichtlichen Mahnschreiben

Beispiel: Forderung über 215 EUR. Gegner zahlt zzgl. Gebühren.

    Wenn Sie den Zahlungseingang über die Finanzbuchhaltung gebucht haben, sollten die Gebühren in der Mandantenbuchhaltung auf null stehen und das Fremdgeld 215 EUR betragen.

    Im Forderungskonto ist dann der Zahlungseingang ebenfalls berücksichtigt.

    Um dem Mandanten nun die Abschlussrechnung zu senden, klicken Sie auf Aktenverwaltung - Inkasso - ZV-Maßnahmen

    In dem sich nun öffnenden Fenster, zeigt Advoware Ihnen wie der aktuelle Stand der Abrechnung ist. Der Rechnungsbetrag sollte in diesem Fall 0,00 EUR betragen.

    Wenn Sie nun auf Musterrechnung oder aktuelles Dokument klicken, wird Advoware vorschlagen eine Rechnungsnummer zu vergeben und einen Eintrag in die OP-Liste zu erfassen. Eine Buchung (Spalte Buchen) in die MBH (Rechnung) und in das Forderungskonto (Forderung) ist in diesem Fall nicht nötig, da keine Salden/Sollstellungen mehr zu berücksichtigen sind.

    Sie wählen noch den Rechnungsempfänger und eventuell die Vorlage aus.
In diesem Fall ist nur die Vergabe der Rechnungsnummer notwendig, sofern die Kanzlei einem Prüfer eine Rechnung für geleistete Zahlungen auf Gebühren vorlegen möchte. Ein Eintrag in die OP-Liste muss nicht gemacht werden, da die Rechnung ja schon bezahlt ist.

    Nur wenn das Feld Rechnung aktiviert ist, kommt die Abfrage ob die Gebühr noch einmal gebucht werden soll. Also nicht aktivieren, da in diesem Fall die Gebühr ja schon einmal gebucht worden ist.