Reverse Charge Verfahren

Nachfolgend beschrieben ist die des Reverse Charge Verfahrens mit Hilfe von Buchungsvorschriften.

Beispiel: Google mit Sitz in Irland schaltet Werbeanzeigen ("Google Adwords") für ein Unternehmen in Deutschland.

Der Ort der sonstigen Leistung ist gemäß §3a Abs. 2 UStG der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Unternehmenssitz hat. Gemäß §13b Abs. 5 UStG schuldet das deutsche Unternehmen die Umsatzsteuer, es findet eine Steuerschuldumkehr statt, welche auch Reverse-Charge-Verfahren genannt wird. Es schuldet nicht der Leistungserbringer (z.B. Google), sondern der Leistungsempfänger (Sie als Werbender) die Umsatzsteuer im Inland.

Voraussetzung für das Reverse-Charge-Verfahren: Ihnen liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor, auf welcher auf das Reverse-Charge-Verfahren hingewiesen wird. Ihre eigene USt. ID. ist, neben der ID des Rechnungsstellers, auf der Rechnung angegeben

In den Grundeinstellungen von Advoware müssen im aktuellen Kontenrahmen 2 extra Konten für die Verrechnung der Vorsteuer und der Umsatzsteuer eingerichtet sein z.B. Konto 1574   Vorsteuer nach 13b und Konto 1774 Umsatzsteuer nach 13b zu finden unter Grundeinstellungen -> Finanzbuchhaltung -> Kontenrahmen -> "Kontenrahmen bearbeiten".

In den Grundeinstellungen von Advoware müssen die Buchungsvorschriften aktiviert sein unter Grundeinstellungen -> Finanzbuchhaltung -> Optionen -> Buchungsvorschriften verwenden.

In den Grundeinstellungen von Advoware muss die Option Reverse Charge Verfahren verwenden aktiviert sein unter Grundeinstellungen -> Finanzbuchhaltung -> Optionen -> Reverse Charge Verfahren verwenden.

In den Grundeinstellungen von Advoware muss die Buchungsvorschrift Reverse Charge befüllt sein unter Grundeinstellungen -> Finanzbuchhaltung -> Buchungsvorschriften.

Hierzu den Eintrag "Reverse Charge" doppelklicken und bearbeiten.

Nach Doppelklick auf den Eintrag "Reverse Charge" wird ein Dialog angezeigt.

In die erste Zeile muss in der Spalte "Konto" das Finanzkonto angegeben werden und in der Spalte "Gegenkonto" das Sach-/Aufwandskonto.

In der zweiten Zeile muss in der Spalte "Konto" das Vorsteuerkonto angegeben werden und in der Spalte "Gegenkonto" das Umsatzsteuerkonto.

Nach dem erfolgreichen Abspeichern sind die Voraussetzungen gegeben, das das verwenden des Reverse Charge Verfahrens mit Hilfe von Buchungsvorschriften durchgeführt werden kann.

Zum Buchen einer z.B. Google-Rechnung wechseln Sie in die Buchungsmaske der Finanzbuchhaltung und erfassen eine neue Buchung, in der wie gewohnt das Finanzkonto und die Felder Betrag (NETTOBETRAG), Belegbezeichnung, Belegdatum, Buchungsdatum und Text eingeben und dann die Buchungsvorschrift "Reverse Charge" auswählen und mit Tab weiter springen. Hierdurch werden die nächsten Felder wie gewohnt befüllt.

Nach Bestätigen mit OK und beenden der Erfassung hat Advoware automatisch dann die Buchung und die Steuerbuchung angelegt: