Umsatzsteuervoranmeldung mit Elster

Nach dem Steueränderungsgesetz 2003 (BGBl 2003 Teil I Seite 2645 ff) sind Unternehmer und Arbeitgeber verpflichtet, Umsatzsteuer Voranmeldungen auf elektronischem Weg abzugeben (§ 18 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz - UStG, § 41a Einkommensteuergesetz - EStG). Dies gilt für alle nach dem 31.12.2004 endenden Anmeldungszeiträume.

Die in Advoware integrierte ELSTER - Clientsoftware arbeitet mit den Steuerverwaltungen aller 16 Bundesländer zusammen. Die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt wie bisher über den Menüpunkt "Abschluss" - "Einnahmenüberschussrechnung". Spezielles "ELSTER - Wissen" ist nicht erforderlich, es sind lediglich einige Einstellungen vorzunehmen.

Bevor Sie die Daten das erste Mal online übertragen können, sind einige Grundeinstellungen vorzunehmen:

    Klicken Sie in den Grundeinstellungen auf "Finanzbuchhaltung" - "Optionen" - "Steuernummer ändern".

    Geben Sie Ihre Steuernummer im "Finanzamt Format" ein (abhängig vom Bundesland).

    Wenn Sie einen Proxy - Server verwenden, kann die Voranmeldung authentifiziert über HTTPS versendet werden. In den Grundeinstellungen der Finanzbuchhaltung können Sie unter den "Optionen" die Proxy - Einstellungen vornehmen.