Unternehmer sind verpflichtet, steuerrelevante Geschäftsunterlagen wie Bilanzen, Belege oder Rechnungen zehn Jahre lang aufzubewahren. Seit dem Jahr 2002 müssen die Unterlagen zudem so archiviert werden, dass sie einem Betriebsprüfer elektronisch/digital zur Verfügung gestellt werden können. Die gesetzliche Basis sind die "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)". Die GDPdU wurden Anfang 2015 von den "Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" abgelöst, die die GDPdU und die GoBS zusammenführen.
Über den Export nach GDPdU können Sie dem Betriebsprüfer alle prüfungsrelevanten Daten aus dem Journal in digitaler Form zur Verfügung stellen.
• Klicken Sie auf "Export" oben rechts. Wählen Sie als Eingabeformat "GDPdU".
• Wählen Sie einen Ordner im Dateisystem auf, in dem die Daten gespeichert werden sollen. Die Daten in diesem Ordner stellen Sie dem Betriebsprüfer zur Verfügung.