Wertvorschriften – Grundeinstellung

Eine Wertvorschrift ist eine gesetzliche Bestimmung zur Berechnung des Geschäftswerts für ein bestimmtes Geschäft. Bei einer Rechnungsposition zur Anwendung gekommene Wertvorschriften sind bei dieser eine Pflichtangabe in der Rechnung. Eine Wertvorschrift kann entweder einem bestimmten Paragraphen oder einer Gruppe von Paragraphen entsprechen.

Welche Wertvorschriften Advoware zur Verfügung stellt, können Sie unter dieser Grundeinstellung festlegen. Die zitierpflichtigen Vorschriften sind dort hinterlegt. Die Wertvorschriften können später bei der Rechnungserstellung zu jedem Gebührentatbestand ausgewählt werden. Die Wertvorschriften können zudem dauerhaft an einen Gebührentatbestand (eine Bezeichnung) geknüpft werden.

Musterrechnungen können per Grundeinstellung an Wertvorschriften gekoppelt werden (Spalte "Wertvorschriften" in der Rechnung) - die Zuordnung gilt nur für die ausgewählte Musterrechnung.

Advoware nimmt im Rechnungsmodul bei der Auswahl von Wertvorschriften in einigen Fällen automatische Ergänzungen vor:

    211*, 212* -> § 97

    241* -> §§ 119, 92 Abs. 2

    25100 -> § 121

Beispiel:

Wenn Sie für einen Beurkundungsgegenstand Nr. 21100 die Wertvorschrift
§§ 47, 52 (Kaufvertrag) auswählen, erscheint §§ 97, 47, 52 (Kaufvertrag)

Für Festgebühren sind Wertvorschriften entbehrlich (Bsp.: Auswärtsgebühr, (un-) beglaubigte Abdrucke und Dateien).

Beschreibung der einzelnen Spalten:

Wertvorschrift: so erscheint das Zitat in der Rechnung nach Einfügen in ein Dokument

Sortierung: legt die Sortierreihenfolge der Auswahlliste bei der Rechnungserstellung fest (ohne Sortierung würde "§ 19" z.B. vor "§ 2" aufgelistet).

Wertvorschrift (lang): so erscheint die Wertvorschrift bei der Erzeugung der Rechnung in der Auswahlliste (nicht später im Dokument, dort erscheint der Eintrag aus der Spalte Wertvorschrift)

Geschäftswert: Die Werte dieser Spalten sind im GNotKG festgelegt und sollten daher von Ihnen im Normalfall nicht geändert werden.