Fremdvergütungen sind Einnahmen, die nicht unmittelbar mit der anwaltlichen Tätigkeit zu tun haben und in der Buchhaltung unter Merkposten oder über die Auslagenerfassung erfasst werden. Wenn zwischen Merkposten (=Fremdvergütung) und anwaltlichem Honorar nicht unterschieden werden soll, setzen Sie ein Häkchen.