Advoware kann eine Frist automatisch auf den nächsten Arbeitstag (dazu zählt nicht der Samstag) legen.
Advoware berücksichtigt automatisch alle bundesweit geltenden gesetzlichen Feiertage. Länderspezifische Feiertage hinterlegen Sie in der Grundeinstellung "Feiertage". Advo-web übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte Einträge, die Grundeinstellung ist daher sehr sorgfältig zu prüfen.
Wenn Sie die Grundeinstellung nicht aktivieren, erfolgt ein Warnhinweis, die Frist wird aber NICHT automatisch vorverlegt. Es erfolgt eine Rückfrage, ob Sie die Frist speichern möchten. Falls Sie dies verneinen, können Sie ein anderes Datum eingeben.
Im Hinblick auf Fristen, die nicht unter § 193 BGB fallen (z.B. Ausschlussfristen) und zur Minimierung des Risikos, dass im Bundesland des Kanzleistandortes ein Feiertag ist, aber nicht im Bundesland des zuständigen Gerichts, empfehlen wir, die Option NICHT zu aktivieren.