Je nach Sachanlage stehen verschieden Abschreibungsmethoden zur Verfügung. In der Regel wird linear nach festen Beträgen, nach der Laufzeit oder einem bestimmten Prozentsatz abgeschrieben. Bleibt das Wirtschaftsgut nach der Abschreibung noch in Ihrem Büro, beträgt der Restwert dann noch 1,00 €. Welche Laufzeiten für welches Wirtschaftsgut gelten, steht in den Tabellen des Bundesfinanzministeriums (BMF). Sie gelten für alle Anlagegüter, die ab dem 1. Januar 2001 angeschafft wurden.
Jeder Anlage, die Sie in Ihrer Anlagenbuchhaltung führen möchten, ordnen Sie eine Abschreibungsmethode zu. Bei der Abschreibungsmethode sind die normative Nutzungsdauer (gemäß AfA-Tabelle) und die Abschreibungsart (z.B. linear) hinterlegt. Mithilfe der Abschreibungsmethode werden z.B. der Betrag der automatischen Abschreibungsbuchungen und die Werte im Abschreibungsplan ermittelt.
Je nachdem, ob Sie eine Abschreibungsmethode neu anlegen oder eine vorhandene bearbeiten, ist der Ablauf der nächsten Schritte unterschiedlich: Neu anlegen oder Bearbeiten.
Es ist grundsätzlich möglich, eine Abschreibungsmethode nachträglich zu ändern.
Zu der Abschreibungsmethode machen Sie folgende Angaben:
• Geben Sie ein Kürzel für die Abschreibungsmethode ein.
• Geben Sie eine Bezeichnung ein, und wählen Sie die Abschreibungsart.
Laut der Unternehmenssteuerreform 2008 ist die degressive Abschreibung seit 2008 nicht mehr zulässig. Sie wird von Advoware nicht unterstützt.
• Abhängig von der gewählten Abschreibungsart geben Sie einen Prozentsatz, einen festen Betrag oder die Nutzungsdauer ein.
• Damit auch vollständig abgeschriebene, aber noch genutzte Anlagen in den Auswertungen (z.B. Anlagenspiegel) aufgeführt werden, geben Sie einen Erinnerungswert ein, i.d.R. 1,00.
Deaktivierte Anlagen (ohne Erinnerungswert) können jederzeit im Fenster "Anlage" bearbeiten wieder aktiviert werden.
Neu anlegen
Beim Anklicken werden die Eingabefelder geleert und es müssen die oben genannten Schritte durchgeführt werden. Durch Anklicken von "OK" wird der Datensatz in der Datenbank gespeichert und in die Tabellenansicht übernommen.
Bearbeiten
Durch Doppelklick auf eine Tabellenzeile wird die entsprechende Abschreibungsmethode zur Bearbeitung in die einzelnen Eingabefelder übernommen. Je nach Abschreibungsmethode sind einzelne Felder zur Bearbeitung gesperrt. Das Kürzel der Abschreibungsmethode kann nicht geändert werden.
Löschen
Eine Abschreibungsmethode kann nur gelöscht werden, wenn Sie zuvor keinem Anlagegut zugeordnet wurde.
Ist einer, zuvor durch Anklicken in der Tabellenübersicht, ausgewählten Abschreibungsmethode noch kein Anlagegut zugeordnet, kann diese, nach Abfrage, gelöscht werden.
Ok
Beim Anklicken werden die zuvor durchgeführten Änderungen geprüft und in die Datenbank übernommen, das Fenster bleibt geöffnet.
Abbrechen
Das Fenster wird geschlossen.
Abschreibungsarten
Die Anwendung stellt Ihnen die nachfolgenden Abschreibungsarten zur Verfügung.
Angaben zur Mindestnutzungsdauer Ihrer Anlagen entnehmen Sie den amtlichen AfA-Tabellen.
• Linear auf Nutzungsdauer: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden in gleichen Monatsbeiträgen auf die angegebene Nutzungsdauer verteilt. Hier ist es ausreichend, die Nutzungsjahre einzugeben.
• Linear mit festem Betrag: Sie geben den Betrag vor, der jährlich abgeschrieben werden soll.
• Linear mit festem Prozentsatz: Sie geben einen festen Prozentsatz der Anschaffungs- kosten vor, der jährlich abgeschrieben werden soll.
• Degressiv bzw. Übergang degressiv nach linear: Sie geben einen festen Prozentsatz für die degressive Abschreibung vor. Zu Beginn des Jahres, in dem die lineare Abschreibung erstmals günstiger ist als die degressive, wechselt Advoware automatisch auf die lineare Berechnung. Bei Bedarf können Sie auch festlegen, dass grundsätzlich erst im letzten Nutzungsjahr von der degressiven auf die lineare Abschreibung gewechselt wird.
Die degressive Abschreibung darf nur für Inventare mit Anschaffungsdatum zwischen dem 01.01.2020 und dem 31.12.2021 verwendet werden. Diese darf 25 %, höchstens jedoch maximal das 2,5-fache der linearen Abschreibung betragen.
• GWG (Sofortabschreibung): Geringwertige Wirtschaftsgüter sind abnutzbare bewegliche Anlagegüter, mit Anschaffungskosten bis zu 1.000,00 €., die einer selbständigen Nutzung fähig sind. Güter bis zu 800,00 € können direkt im ersten Jahr abgeschrieben werden.
• Folgende Tabelle veranschaulicht welche Abschreibung für welchen Anschaffungswert genutzt werden sollte.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Einlagewert ohne Umsatzsteuer |
Regelung für Steuerpflichtige der Gewinneinkunftsarten |
≤ 250 EUR |
1) sofort abziehbar, ohne Verzeichnis |
≥ 250 EUR, ≤ 800 EUR |
2) sofort abziehbar mit Verzeichnis oder GWG-Sammelposten ohne Verzeichnis |
≥ 250 EUR, ≤ 1.000 EUR |
3)Sammelposten optional, ohne Verzeichnis |
> 1.000 EUR |
4) aktivieren |
• GWG (auf Nutzungsdauer): Diese Abschreibungsart nutzen Sie, wenn Sie geringwertige Wirtschaftsgüter nicht sofort, sondern monatlich abschreiben wollen. Dazu geben Sie eine Nutzungsdauer ein.
• Keine automatische Abschreibung: Die Abschreibungen werden nicht automatisch durchgeführt, sondern müssen manuell von Ihnen im Fenster Buchungen erfassen gebucht werden.
• Sammelposten: Bewegliche Anlagegüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen 250 EUR und 1000,00 EUR liegen, sind gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten linear über 5 volle Jahre abzuschreiben, beginnend mit dem 01.01. des Erfassungsjahres.