Reverse Charge Verfahren – Grundeinstellung

Bei der Buchungsvorschrift "Reverse Charge" können und müssen 2 Zeilen mit Buchungen belegt werden. In der 1. Zeile werden die Konten für die Wertbuchung eingetragen, in der 2. Zeile die Konten für die Steuerbuchung (genauere Erläuterung hierzu im Abschnitt Finanzbuchhaltung Unterabschnitt Steuerabrechnung nach Steuerschlüssel 13b (Reverse Charge Verfahren).