Voreinstellung der Stundensätze in Advotime

Das Zeithonorarmodul greift bei der Ermittlung des voreingestellten Stundesatzes auf ein recht komplexes System zurück. Sie können für jeden Mitarbeiter einen Stundensatz (Grundeinstellung "Kanzleiorganisation" - "Mitarbeiter") festlegen. Auch für Mitarbeiter, die keine eigenen Akten führen, ist dies möglich. Damit sind Sie z.B. in der Lage, die Tätigkeiten für Rechtsanwälte oder Sekretärinnen getrennt zu erfassen und in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus können Sie gesonderte Stundesätze zu einzelnen Mandanten und Akten hinterlegen. Auch für diese Option gilt, dass Sie die Vorgabe für alle Kanzleimitarbeiter einheitlich oder für jeden Mitarbeiter gesondert treffen können. Natürlich können sämtliche Stundensätze bei der späteren Erfassung geändert werden.

Unser Zeithonorarmodul ermittelt den Stundensatz nach dem folgenden Schema:

    Niedrigste Priorität hat der Stundensatz, der für einen Mitarbeiter hinterlegt ist (Grundeinstellung "Kanzleiorganisation" - "Mitarbeiter"). Vereinbaren Sie aus Prinzip keine abweichenden Stundensätze für einzelne Akten oder Mandanten, reicht diese Einstellung aus (Sie brauchen dann dieses Kapitel nicht weiter zu lesen).

    Mittlere Priorität hat der Stundensatz, der für einen Mandanten hinterlegt ist. Dieser Stundensatz hat bei der Erfassung Vorrang vor einem Stundensatz, der unter der Grundeinstellung "Kanzleiorganisation" - "Mitarbeiter" gespeichert wurde. Ist der Mandant in mehreren Akten vorhanden, gilt dieser Stundensatz für alle entsprechenden Akten, sofern dort kein abweichender Stundensatz hinterlegt ist. Wenn Sie den Stundensatz auf der zweiten Seite der Adresse eingeben, wird dieser bei der Erfassung für alle Kanzleimitarbeiter einheitlich herangezogen. Sie können darüber hinaus für einzelne Mitarbeiter gesonderte Stundensätze hinterlegen ("Vergütungsvereinbarung" der Adresse, Reiter "Zeithonorar 1" oder über das Befehlsmenü von Advotime), falls Tätigkeiten für mehr als einen Sachbearbeiter erfasst werden und die Sachbearbeiter unterschiedliche Stundensätze haben. Aus Gründen der Transparenz erkennen Sie solche Vereinbarungen in der Tabelle "Vergütungsvereinbarung" an einem Häkchen in der Spalte "Vereinbarung".

    Höchste Priorität hat der Stundensatz, der für eine Akte hinterlegt ist. Dieser Stundensatz hat bei der Erfassung Vorrang vor einem Stundensatz, der unter der Grundeinstellung "Kanzleiorganisation" - "Mitarbeiter" gespeichert wurde. Auch Stundensätze, die für den Mandanten der Akte hinterlegt sind, werden in dieser Akte dann nicht mehr berücksichtigt. Wenn Sie den Stundensatz auf der zweiten Seite der Akte eingeben, wird dieser bei der Erfassung für alle Kanzleimitarbeiter einheitlich herangezogen. Sie können darüber hinaus für einzelne Mitarbeiter gesonderte Stundensätze hinterlegen ("Vergütungsvereinbarung" der Akte, Reiter "Zeithonorar 1" oder über das Befehlsmenü von Advotime), falls Tätigkeiten für mehr als einen Sachbearbeiter erfasst werden und die Sachbearbeiter unterschiedliche Stundensätze haben. Aus Gründen der Transparenz erkennen Sie solche Vereinbarungen in der Tabelle "Vergütungsvereinbarung" an einem Häkchen in der Spalte "Vereinbarung".

Beispiel: In der Akte 2/07 wurde ein Stundensatz von 100 EUR eingegeben. Damit werden die Stundensätze der Mitarbeiter (Grundeinstellung "Kanzleiorganisation" - "Mitarbeiter") bei der Erfassung von Tätigkeiten zu dieser Akte nicht mehr berücksichtigt. Ebenfalls nicht mehr berücksichtigt werden Stundensätze, die zur Adresse des Mandanten aus dieser Akte hinterlegt wurden. Über "Vergütungsvereinbarung" oder über das Befehlsmenü aus Advotime können Sie jetzt für die Akte 2/07 noch abweichende Stundensätze für einzelne Mitarbeiter festlegen (tun Sie dies nicht, gilt der Stundensatz von 100 EUR für alle Mitarbeiter, die in dieser Akte tätig sind). Abweichende Stundensätze sind durch ein grünes Häkchen in der Spalte "Vereinbarung" gekennzeichnet.