Diese Einstellung ist relevant, wenn Sie Vollstreckungsmaßnahmen über das ZV-Modul (strg + z) abrechnen. Wenn eine Maßnahme Gerichtskosten enthält (z.B. die Pfändungs- und Überweisungsanträge), besteht die Gefahr der doppelten Abrechnung, da die Gerichtskosten auch unter den steuerfreien Auslagen aufgeführt werden, wenn diese gebucht werden. Die Buchung erfolgt entweder automatisch bei der Ausführung der Maßnahme (Siehe Grundeinstellung "Gerichtskosten buchen" weiter oben) oder manuell zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn beide Grundeinstellungen gesetzt sind, würden die Gerichtskosten doppelt berechnet, da sie einerseits bereits in den Maßnahmen gebucht wurden und andererseits unten noch einmal aufgeführt werden. Die Einstellung bewirkt, dass die Gerichtskosten im ZV-Modul aus der Spalte "Betrag" herausgerechnet werden. Eine doppelte Abrechnung wird damit verhindert. Allerdings werden die Gerichtskosten dann nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie die Maßnahme einzeln aus dem ZV-Modul abrechnen und die Gerichtskosten noch nicht gebucht haben.
Wir empfehlen, die Grundeinstellung zu aktivieren.