Auslagen (steuerpflichtig) - Grundeinstellung

Hier können Sie eigene steuerpflichtige Auslagenarten für die Erfassung von steuerpflichtigen Auslagen (Merkposten) ergänzen. Dies ermöglicht z.B. die Erfassung von Auslagen ohne "VV-Nummer", beispielsweise eine vereinbarte Pauschale oder für Inkassorechnungen.

Bei der Erfassung von steuerpflichtigen Auslagen in RVG-Akten erscheinen diese im Auslagenblatt in der Spalte "Auslagenart".