Zwischen dem Modul Finanzbuchhaltung und der Mandantenbuchhaltung besteht eine Verbindung. Buchungen, die in der Finanzbuchhaltung gebucht werden, können gleichzeitig mit derselben Buchung in der Mandantenbuchhaltung gebucht werden. Andersherum geht dies leider nicht, jedoch können einzelne Buchungen nur in der Mandantenbuchhaltung eingegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass Zahlungen auf das Vergütungskonto steuerpflichtig sind und bei einer Buchung nur auf das Mandantenkonto in der Finanzbuchhaltung nicht berücksichtigt werden.
Wenn Sie mit der Finanzbuchhaltung arbeiten und auch Ihre Umsatzsteuervoranmeldung mit Advoware machen, sollten Sie ein Häkchen setzten. Sie erhalten dann bei jeder Buchung im Mandantenkonto, dass die entsprechend Buchung nicht in der Finanzbuchhaltung erscheinen wird.
Kanzleien, die nur in der Mandantenbuchhaltung buchen, sollten den Haken deaktivieren, da Sie sonst bei jeder Buchung eine Meldung erhalten.