Unter den "Optionen" legen Sie In der Spalte "Voreinstellung neue Mandate" fest, ob Sie standardmäßig neue Inkassomandate als Rechts- oder Inkassodienstleistung eröffnen. Diese Voreinstellung kann bei der Aktenanlage und jederzeit im Verlauf das Mandats im Register "Akte Seite 2" überschrieben werden.
In Spalte 2 legen Sie die Voreinstellung für die Geschäftsgebühr Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG bei der Abrechnung über das RVG-Modul fest. Unabhängig davon können Sie wie gewohnt über die Grundeinstellung für alle denkbare Konstellationen eigene "Maßnahmen" erstellen und das Mandat am Ende nicht über das RVG-Modul (strg + r), sondern über die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Akte (strg + z) abrechnen.
Unter "Rechtsdienstleistungen" und "Forderungsbestreitungen" hinterlegen Sie häufig benötigte Gründe für Tatbestände von Rechtsdienstleistungen und bestrittenen Forderungen