kanzleispezifische Rechnungen - Grundeinstellung

Hier können Sie Rechnungen ohne Bezug auf das RVG oder das GNotKG erstellen (z.B. Abrechnung der Beratung nach § 612 BGB, wenn Sie keine Vergütungsvereinbarung treffen möchten). Oder Sie können Rechnungen erstellen, deren Höhe prozentual vom Gegenstandswert abhängt (wird häufig von Inkasso-Büros benötigt). Wenn man in der Spalte "Prozent" etwas eingibt, ist eine Staffelung damit gemeint.  Bsp.: In diesem Fall bis 3.500 Euro 12 Prozent vom Wert, danach 10 % usw. Sie haben weiterhin die Möglichkeit für unterschiedliche Gegenstandswerte unterschiedliche Prozentwerte anzugeben (Staffelung). Klicken Sie auf "Neu":

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Es stehen 10 frei vordefinierbare Positionen zur Verfügung. Für jede Position können Sie optional einen festen Betrag festlegen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Abrechnung nach einer prozentualen Staffelung (inkl. Festlegung von Mindest- und Höchstbetrag). Die Abrechnung erfolgt wahlweise nach dem eingegebenen Gegenstandswert im Modul "Akte bearbeiten" oder nach dem Wert "insgesamt noch zu zahlen" aus dem Modul "Forderungsaufstellung".

Vorgehensweise:

    Bereits eingegebenen Rechnungen können Sie per Doppelklick ansehen und ändern. Um eine neue Rechnung anzulegen, klicken Sie auf "Neu".

    Geben Sie im oberen Feld eine Bezeichnung für Ihre Rechnung ein.

    Geben Sie durch Anklicken von "Hinzufügen" die einzelnen Positionen ein. Die Voreinstellung, ob eine Position beim Aufruf der Rechnung vorbelegt ist, richtet sich nach dem Wert "Standard". Wenn Sie dieses Feld nicht aktivieren, erscheint die entsprechende Position zwar im Modul "kanzleispezifische Rechnung", muss dort aber manuell aktiviert (angeklickt) werden, um sie zu übernehmen.

    Sie haben die Möglichkeit einen festen Wert für die Vorbelegung einzugeben oder eine Staffelung in Prozent (Siehe Beispiel weiter unten).

    Haben Sie alle Posten aufgelistet, können Sie noch auswählen, ob Sie den Gegenstandswert selber eingeben (Option "keine Vorbelegung"), den Gegenstandswert aus dem Modul "Akte bearbeiten" oder den Gegenstandswert aus der Forderungsaufstellung übernehmen möchten ("insgesamt noch zu zahlen").

    Haben Sie die Option "Gegenstandswert aus Forderungsaufstellung" gewählt, können Sie das Optionsfeld "automatisch aktualisieren" aktivieren. In diesem Fall aktualisiert Advoware automatisch vor dem Aufruf der Rechnung die Forderungsaufstellung mit dem aktuellen Tagesdatum als Stichtag. Wenn Sie das Optionsfeld nicht aktivieren, ist vor dem Erstellen der Rechnung eine manuelle Forderungsaufstellung unter Angabe eines beliebigen Stichtags zu erstellen. Selbstverständlich kann in jedem Fall der Gegenstandswert in der Rechnung manuell eingegeben werden.

Beispiel: Rechnung mit prozentualer Staffelung

Angenommen Sie erheben als Mindesthonorar eine Gebühr von 30,00 € bis zu einem Gegenstandwert von 1.999,99 € und ab 2.000,00 € einen gestaffelten prozentualen Anteil vom Gegenstandswert.

    Klicken Sie auf "Hinzufügen" und geben Sie eine Bezeichnung ein (z.B. Gebühr nach Tabelle 12%).

    Geben Sie in der Spalte Wert den höchsten Wert ein. In der Spalte Prozent tragen Sie den dazugehörigen Prozentsatz ein.

    Verfahren Sie so weiter, bis Sie an der untersten Grenze angelangt sind (im Beispiel 2.000,00 €).

    Damit Sie eine Mindestgebühr erhalten, tragen Sie dies ebenfalls ein. Geben Sie bei "Wert" den Mindestsatz ein und bei "Prozent" eine Null.

    Sie möchten ab 12.000,00 € 12%, bei 6.000,00€ 6%, bei 4.000,00 € 4%, bei 2.000,00 € 2% und darunter 30,00 € als Grundgebühr nehmen. Geben Sie folgende Werte ein:

Nummer

Bezeichnung

Wert

Prozent

1

Gebühr nach Tabelle (12%)

12.000

12

2

Gebühr nach Tabelle (6%)

6.000

6

3

Gebühr nach Tabelle (4%)

4.000

4

4

Gebühr nach Tabelle (2%)

2.000

2

5

Gebühr nach Tabelle (Mindestgebühr 30,00 €)

30

0