Obwohl nicht unbedingt erforderlich, empfehlen wir dringend, eine Datensicherung nur dann durchzuführen, wenn an sämtlichen Arbeitsplätzen im Kanzleinetzwerk advoware beendet wurde.
Was wird gesichert?
Mit der Datenbank gesichert werden alle Daten, die innerhalb des Programms advoware eingetragen und gespeichert wurden.
Was wird nicht gesichert?
- Die Datenbanken ORTE, GERICHTE und BLZ, da diese Datenbanken in der Regel nicht von unseren Kunden geändert werden und somit im Falle eines Crashs von der Installations-CD wiederhergestellt werden können.
- Texte, die von Ihrer Kanzlei geschrieben wurden, auch wenn Sie zur Aktengeschichte gespeichert wurden. Es wird lediglich der Eintrag in der Aktengeschichte mit der Datenbank gesichert.
- andere Dokumente aus der Aktengeschichte wie PDFs, Excel-Dateien oder sonstige Dateien
- Mustertexte die mit advoware geliefert wurden oder die von Ihrer Kanzlei angepasst wurden.
- Briefkopfvorlagen
- E-Mails; E-Mails und andere Dokumente werden in der Regel auch in den voreingestellten Ordnern im Dateisystem gespeichert.
- Diktate (Wave, DSS)
- EGVP-Dateien
- Datev-Export-Dateien
- Bei beA werden alle Dateien unter advoware\beA\Postfachname gespeichert.
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