Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 5 FAO sind vom angehenden Fachanwalt Falllisten vorzulegen (§ 6 Abs. 3 S. 1 FAO). Diese müssen enthalten:
• Gerichte inkl. gerichtl. Aktenzeichen
• Aktenzeichen
• Gegenstand
• Zeitraum
• Art und Umfang der Tätigkeit
• Stand des Verfahrens
In der Fallliste muss eine bestimmte Zahl an gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren tabellarisch zusammengestellt werden, wobei die jeweiligen Fälle mit einer kurzen Inhaltsangabe, dem Stand des Verfahrens und einer Punktwertung dargestellt werden. Advoware erspart Ihnen die zeitintensive Erstellung dieser Listen und gibt die Tabellen in der Grundstruktur automatisch vor.
Sie rufen die Fachanwaltsliste über die Programmstartleiste von Advoware über "Aktenverwaltung" - "Hilfsprogramme" - "Fachanwaltsliste" auf:
Wählen Sie das Referat, den angehenden Fachanwalt und einen Zeitraum aus. Dabei ist zu beachten, dass das Referat nicht dem Fachgebiet entspricht. Das Fachgebiet muss auf "alle" stehen.
Angezeigt werden alle Akten, die innerhalb des ausgewählten Zeitraums aktiv waren. Dies sind Akten, die vor dem Endzeitpunkt angelegt und nicht vor dem Anfangszeitpunkt abgelegt wurden.
Achtung: Vollständigkeit und Richtigkeit werden nicht garantiert. Die Liste dient lediglich als Arbeitserleichterung für den angehenden Fachanwalt.
Wenn Sie per Rechtsklick auf "Eintrag bearbeiten" klicken, können Sie die Fachanwaltsliste für die markierte Akte bearbeiten:
In dem Fenster "Fachanwaltsliste bearbeiten" haben Sie verschiedene Möglichkeiten.
Sie können den Gegenstand eintragen. Dieser ist frei editierbar:
Sie können die Aktengeschichte auflisten:
Die Aktengeschichte wird Ihnen auch in der Tabelle in der Spalte "Art und Umfang" angezeigt:
Wenn Sie nicht alle Vorgänge aus der Aktengeschichte in der FA-Liste sehen möchten, können Sie diese per Rechtsklick löschen:
Den Stand des Verfahrens können Sie selbst eintragen oder einen Stand aus der bestehenden Liste auswählen:
Ihr eigener Eintrag steht Ihnen nach Speicherung auch in der Liste zur Verfügung.
Sie können das Fachgebiet aus der Liste "Fachgebiet" auswählen:
Zu beachten ist, dass Sie keine eigenen Fachgebiete hinzufügen können, die Bezeichnungen sind fest vorgeschrieben.
Sie können auch mehrere Fachgebiete zu einem Vorgang anlegen. Hierzu müssen Sie nach jeder Auswahl des Fachgebiets Ihre Änderungen speichern. Wenn Sie mehrere Fachgebiete ausgewählt haben, könnte das z. B. so aussehen. In diesem Beispiel wurden Faktoren für das Fachgebiet Arbeitsrecht sowie für das Fachgebiet Agrarrecht eingetragen:
Die Gewichtung der Fälle können Sie mit verschiedenen Faktoren bewerten.
Prüfen Sie die Liste gewissenhaft. Manche Akten könnten eventuell nicht zur FA-Liste gehören, wenn z. B. im Verkehrsrecht die Akten zum Verkehrsstrafrecht benötigt werden und dem Referat Strafrecht zugeordnet wurden, das aber auch andere Akten enthält. Für solche Fälle ist es möglich, einzelne Akten über das Kontextmenü zu sperren. Hierzu klicken Sie auf "diese Akte nicht mehr anzeigen":
Diese Akten werden dann nicht mehr in der Liste berücksichtigt, sofern das Häkchen "gesperrte Akten anzeigen" aus den Optionen nicht angehakt ist:
Wenn das Häkchen "gesperrte Akten anzeigen" gesetzt ist, werden auch gesperrte Akten angezeigt und berücksichtigt:
Diese Akten sind aber durch das Wort "gesperrt" gekennzeichnet:
Diese Akten können ebenfalls über das Kontextmenü wieder entsperrt werden:
Advoware zeigt stets den erreichten Gesamtpunktestand an. Dieser ist ganz unten in der Tabelle zu finden:
Sie können die Fallliste in Excel exportieren und dort weiterverarbeiten oder drucken. Hierzu klicken Sie per Rechtsklick in die Tabelle:
Wenn Sie die Liste anonymisieren möchten, können Sie die betroffenen Spalten nach dem Excel-Export vor dem Ausdruck löschen.