Der im EGVP eingestellte Ordner muss auch in Advoware eingestellt werden (das geht leider nicht automatisch). Klicken Sie in der Maske "Mahnbescheide" auf das Ordner-Symbol.
Wählen Sie in dem Fenster den Ordner aus, den Sie zuvor im EGVP eingestellt haben.
Beachten Sie, dass diese Einstellung nur für den aktuellen Arbeitsplatz und den aktuellen Datenpool gilt. Sofern Sie das EGVP an mehreren Arbeitsplätzen betreiben, Sie aber an den einzelnen Arbeitsplätzen auf verschiedene Postfächer zugreifen, darf hier nicht auf einen gemeinsamen Ordner zugegriffen werden. Legen Sie in diesem Fall einen eigenen Ordner für diesen Arbeitsplatz an, z.B. einen Ordner auf einem lokalen Datenträger (siehe Beispiel oben).
Sollten Sie von allen EGVP-Arbeitsplätzen auf dieselben Postfächer zugreifen, kann hier auch ein gemeinsamer Ordner eingestellt werden. Hilfe erhalten Sie hierzu in Advoware unter "Hilfe zu Zusatzmodulen" - "Hilfe zum elektronischen Rechtsverkehr" im Kapitel Kann ich von mehreren Arbeitsplätzen auf ein EGVP-Postfach zugreifen?".
Wenn die Mahnanträge gespeichert werden, erfolgt nach dem Speichern eine Rückfrage, ob die Datei an das EGVP übergeben werden soll. Wenn diese Rückfrage mit "Ja" beantwortet wird, wird eine EGVP-Nachricht erzeugt (das war bisher auch so). Klicken Sie im EGVP auf "Fachdaten übernehmen", damit die Nachricht in das EGVP übernommen wird.