Mahnbescheide - Widerspruch

Ab dem 1. Januar 2020 müssen auch Widersprüche gegen den Mahnbescheid von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern in digitaler Form übermittelt werden. Papiervordrucke sind nicht mehr zulässig (Siehe Art. 12 des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017, BGBl I, S. 2208). Die bisherige Ausnahme in § 702 Abs. 2 Satz 2 ZPO entfällt.

Die Möglichkeit zur digitalen Übermittlung wurde in Advoware umgesetzt. Klicken Sie in der Programmstartleiste auf Inkasso – Mahnverfahren – Widersprüche – Widerspruch erstellen.

Für den Widerspruch gegen Mahnbescheid ist zwingend eine DTA-Kennziffer erforderlich. Diese können Sie beim zuständigen Gericht beantragen. In Advoware hinterlegen Sie die DTA-Kennziffer unter "Grundeinstellungen" - "Aktenverwaltung" - "Inkasso" - "Mahngerichte".

Bei den Mahngerichten, bei denen Sie bereits Mahnanträge über Advoware erstellt haben, hat das keine Relevanz, da die DTA-Kennziffer bereits in den Grundeinstellungen hinterlegt ist.