• Tragen Sie die WEG als Mandant oder Gegner in die Akte ein. Wählen Sie bei Rechtsform in der Adresse "WEG". Als Untergeordnete werden Verwalter/Miteigentümer als gesetzlichen Vertreter zur WEG eingetragen. Beim 1. Verwalter muss zwingend die Anschrift angegeben werden.
•
Beachten Sie unbedingt, dass die Bezeichnung der WEG den Vorgaben nach §
9a Abs. 1 Satz 3 WEG entspricht:
Die Bezeichnung "WEG" in der Bezeichnung ist
nicht zulässig und führt zu Monierungen durch das Mahngericht. Es sind nur die
Bezeichnungen "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" und
"Wohnungseigentümergemeinschaft" zugelassen.
Beispiel:
Akte bearbeiten:
Mandant:
Miteigentümer/Verwalter
Ansicht Fenster "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids":