WEG vertreten durch eine natürliche Person.

    Tragen Sie die WEG als Mandant oder Gegner in die Akte ein. Wählen Sie bei Rechtsform in der Adresse "WEG". Als Untergeordnete werden Verwalter/Miteigentümer als gesetzlichen Vertreter zur WEG eingetragen. Beim 1. Verwalter muss zwingend die Anschrift angegeben werden.

    Beachten Sie unbedingt, dass die Bezeichnung der WEG den Vorgaben nach § 9a Abs. 1 Satz 3 WEG entspricht:
Die Bezeichnung "WEG" in der Bezeichnung ist nicht zulässig und führt zu Monierungen durch das Mahngericht. Es sind nur die Bezeichnungen "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" und "Wohnungseigentümergemeinschaft" zugelassen.

Beispiel:

Akte bearbeiten:

Mandant:

Miteigentümer/Verwalter

Ansicht Fenster "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids":