Zwangsvollstreckung - allgemeine Hinweise zu Vollstreckungsaufträgen als PDF

    Alle unverzinslichen Kosten werden in das Feld bisherige Vollstreckungskosten eingetragen.

    Die Kosten des aktuellen Auftrags werden nicht unter den bisherigen Vollstreckungskosten aufgeführt, da diese am Ende des Antrags einzeln aufgeführt sind.

    Gerichtskosten für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid sollten als verzinsliche Kosten gebucht werden. Diese erscheinen dann im Formular als festgesetzte Kosten gebucht.

    Sind in einem Formular nicht genügend Zeilen für sämtliche Drittschuldner vorhanden, erstellt Advoware automatisch einen Anhang.