• Alle unverzinslichen Kosten werden in das Feld bisherige Vollstreckungskosten eingetragen.
• Die Kosten des aktuellen Auftrags werden nicht unter den bisherigen Vollstreckungskosten aufgeführt, da diese am Ende des Antrags einzeln aufgeführt sind.
• Gerichtskosten für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid sollten als verzinsliche Kosten gebucht werden. Diese erscheinen dann im Formular als festgesetzte Kosten gebucht.
• Sind in einem Formular nicht genügend Zeilen für sämtliche Drittschuldner vorhanden, erstellt Advoware automatisch einen Anhang.