Zwangsvollstreckung - allgemeine Hinweise zu Vollstreckungsaufträgen als PDF

•    Alle unverzinslichen Kosten werden in das Feld bisherige Vollstreckungskosten eingetragen.

•    Die Kosten des aktuellen Auftrags werden nicht unter den bisherigen Vollstreckungskosten aufgeführt, da diese am Ende des Antrags einzeln aufgeführt sind.

•    Gerichtskosten für den Mahn- und Vollstreckungsbescheid sollten als verzinsliche Kosten gebucht werden. Diese erscheinen dann im Formular als festgesetzte Kosten gebucht.

•    Sind in einem Formular nicht genügend Zeilen für sämtliche Drittschuldner vorhanden, erstellt Advoware automatisch einen Anhang.

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