Wenn mehrere Datenbanken eingerichtet sind, in denen Nachrichten vom Gericht eingelesen werden müssen, aber nur ein beA-Postfach zur Verfügung steht, sollte für jede Datenbank eine eigene DTA-Kennziffer und/oder eine eigene Dateikennung (dreistellige Dateibezeichnung) beim Gericht beantragt werden. Ist ein beA-Postfach in mehreren Datenbanken eingerichtet, importiert Advoware beim Empfangen der Nachrichten die EDA-Dateien in jede Datenbank, vorausgesetzt, für jede Datenbank wurde ein eigener Verzeichnispfad eingestellt (s. Hilfethemen zum Einrichten von beA)
Beim späteren Verarbeiten der Datei (Mitteilungen des Gerichtes-Nachrichten importieren) überprüft Advoware, ob die DTA-Kennziffer und die Dateibezeichnung, die in der Datei angegeben sind, in den Grundeinstellungen hinterlegt sind. Findet Advoware diese Einstellung, wird beim Nachrichten importieren das Häkchen „verarbeiten“ gesetzt und in der Spalte „Vorgang“ erscheint der Hinweis „importieren“. Findet Advoware die Einstellung nicht, wird das Häkchen “verarbeiten“ nicht gesetzt und in der Spalte “Vorgang“ erscheint der Hinweis “DTA-Kennziffer oder Dateibezeichnung nicht gefunden“. In diesem Fall kann davon ausgegangen werden, dass die Datei nicht in den aktuellen Datenpool eingelesen werden soll. Die Datei kann dann aus der Liste gelöscht werden. Dazu kann die zu löschende Datei (oder mehrere) markiert werden. Per Entfernen-Taste oder per Rechtsklick in die Tabelle kann die Datei dann gelöscht werden.
Sollen alle Dateien, deren DTA-Kennziffer oder Dateibezeichnung nicht erkannt wurden, gelöscht werden, kann dies per Rechtsklick in die Tabelle auf den Menüpunkt „alle nicht erkannten Dateien löschen“ geschehen:
vor Löschvorgang
nach Löschvorgang