Wurde bereits ein Aufforderungsschreiben gebucht, übernimmt Advoware automatisch die Gebühren in den Mahnbescheid (Voraussetzung: unter der Grundeinstellung "Aktenverwaltung" - "Inkasso" - "Mahnbescheide" - "Berücksichtigung der Geschäftsgebühr muss das Häkchen in der linken Spalte gesetzt sein).
• Beim Erstellen erfolgt die Rückfrage "Gebühren für das vorgerichtliche Mahnschreiben in den Mahnbescheid übernehmen?". Wird diese Frage bejaht, wird die volle Gebühr 2300 VV RGV übernommen: Beim Mahnbescheid per Formular wird die Gebühr in das Feld "Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit eingetragen. Der Minderungsbetrag gem. 3305 VV RVG wird in die Felder "Sonstige Nebenforderung" eingetragen.
• Beim EDA-Mahnbescheid wird die Gebühr Nr. 2300 VV RVG in das Feld "Gebühr Nr. 2300 VV RVG" unter "andere Nebenforderungen" eingetragen, der Minderungsbetrag in das Feld "Minderungsbetrag". Ist aufgrund des Mahnschreibens eine Zahlung eingegangen, wird zusätzlich der Gegenstandswert für das vorgerichtliche Mahnschreiben in das Feld "abw. Wert angegeben.
• Der Minderungsbetrag muss nicht extra gebucht werden. Advoware behält die Gebühr Nr. 2300 VV RVG unverändert bei. Wird nun ein Mahnbescheid abgespeichert verringert Advoware die "Gebühren Mahnbescheid" um den Minderungsbetrag, es wird also in der Regel eine 0,35 Gebühr für den Mahnbescheid plus Auslagen der 1,0 Gebühr gebucht.
• Soll
die Gebühr Nr. 2300 VV RVG in den Mahnbescheid übernommen werden, kann diese
auch nacherfasst werden. Hier gibt er zwei Möglichkeiten: Klicken Sie auf das
Symbol im Modul
Mahnbescheide (empfohlen) oder öffnen Sie das Modul in Modul "Inkasso" -
"ZV-Maßnahmen". Klicken Sie mit der rechten Maustaste " in die Tabelle
Maßnahmen, dann auf "Maßnahme nacherfassen". Wählen Sie die Nummer 1001 bzw.
1002 Geschäftsmandantschaft bzw. Privatmandantschaft aus. Achten Sie in dem
nachfolgenden Dialogfenster. dass das Häkchen für "Forderung buchen" gesetzt
ist.
• Die Gebühr Nr. 2300 VV RVG und der Minderungsbetrag 3305 erscheinen nicht im Mahnbescheid, obwohl das Forderungskonto korrekt bebucht wurde. Was nun?
• Überprüfen Sie, ob die Akte auf RVG eingestellt ist: Klicken Sie in der Maske "Akten" - "Akte bearbeiten" auf das "+" - Zeichen und überprüfen Sie dort den Eintrag "abrechnen nach".
• Für das vorgerichtliche Mahnschreiben darf nur eine Buchung vorliegen. Überprüfen Sie das Forderungskonto, das Mandantenkonto und - sehr wichtig - die bisherigen ZV-Maßnahmen unter "Aktenverwaltung" - "Inkasso" - "ZV-Maßnahmen". In der oberen Tabelle "Maßnahmen" sollte das vorgerichtliche Mahnschreiben erscheinen. Fehlt dieser Eintrag kann dieser nacherfasst werden (s.o.). Erscheinen mehrere Einträge in der Tabelle Maßnahmen, müssen alle bis auf einen Eintrag gelöscht werden.
• Ein häufiger Fehler ist, dass die Akte beim Erstellen des vorgerichtlichen Mahnschreibens auf "Vorsteuerabzug = nein" (Modul "Akten" - "Akten erfassen") eingestellt war, die Umsatzsteuer also mit gebucht wurden. Vor dem Erstellen des Mahnbescheids wurde die Akte dann auf "Vorsteuerabzug = ja" umgestellt. Jetzt findet Advoware die Gebühr nicht, weil die Gebühr ohne Umsatzsteuer gesucht wird. In diesem Fall müssen die Gebühren für das vorgerichtliche Mahnschreiben gelöscht und nacherfasst werden.
Sonderzeichen sind im Mahnbescheid nicht zugelassen. Advoware wandelt die Zeichen automatisch beim Speichen in zugelassen Zeichen um.