• Tragen Sie die GmbH und Co. KG als Mandant oder Gegner in die Akte ein.
• Als gesetzlichen Vertreter tragen Sie die GmbH als gesetzlichen Vertreter als untergeordneten Beteiligten zur GmbH & Co. KG ein. Die Stellung "Komplementär" wird automatisch übernommen, wenn bei der GmbH & Co. KG die Rechtsform "GmbH & Co. KG" gewählt wurde. Nachträglich kann die Stellung per Rechtsklick auf die GmbH, dann "Stellung" in "Akte bearbeiten" eingestellt werden, falls diese in der Akte nur als ""gesetzlicher Vertreter " aufgeführt wird Die Geschäftsführer müssen als gesetzliche Vertreter zu der GmbH eingetragen werden. Die Anschrift muss bei den Geschäftsführern nicht angegeben werden.