Am 01.10.21 trat das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht in Kraft. Es reguliert die Vergütungsansprüche der Rechtsanwälte und der Inkassodienstleister, soweit sie Inkassodienstleistungen (abzugrenzen von Rechtsdienstleistungen § 2 RDG) erbringen.
Vor allem im Bereich der Kleinstforderungen bis 50,00 Euro bei einer unbestrittenen Inkassodienstleistung und für Forderungen, die von Schuldnern auf ein erstes Aufforderungsschreiben beglichen werden, kam es zu einer Absenkung der Gebühren.
Advoware bietet bereits in der Basisversion sehr weitreichende Optionen zur Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes.