I) elektronischer Datenaustausch per EGVP

Die Dateiübermittlung per EGVP ist die empfohlene Vorgehensweise für unsere Kunden - auch vor dem Hintergrund, dass auch Schriftsätze über das EGVP an die Gerichte übermittelt werden.

Die mit Advoware erzeugten Mahnbescheide werden mittels der EGVP-Software zum Mahngericht übertragen. Hierbei werden die Daten verschlüsselt und mit einer qualifizierten Signatur versehen.

Voraussetzungen:

    Signaturkarte mit einer qualifizierten Signatur und Lesegerät (Informationen zu geeigneten Komponenten finden Sie weiter unten in den FAQs)

    Installation des EGVP-Clients an mindestens einem Rechner und Installation der Java™ Runtime Environment (lizenzkostenfrei zum Download verfügbar auf der Homepage des EGVP .

    Zulassung zum Datenaustausch sowie eine EDA- (= DTA-) Kennziffer, die Sie vom Gericht erhalten.