Das Signaturgesetz (SigG) regelt die Rahmenbedingungen für qualifizierte elektronische Signaturen. Es gibt technische und administrative Standards vor, bei deren Einhaltung qualifizierte elektronische Signaturen eindeutig einer bestimmten Person zuzuordnen sind und die Signaturen als sicher vor Fälschung sowie signierte Daten als sicher vor Verfälschung gelten können.
Die Zulassung zu diesem Verfahren und damit verbunden die Möglichkeit, rechtlich wirksame Anträge im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren zu stellen, erhält daher nur, wer die Daten dem Gericht unter Verwendung der Software EGVP verschlüsselt und elektronisch signiert übermittelt und auf gleichem Wege verschlüsselte und elektronisch signierte Nachrichten des Amtsgerichts empfangen und entschlüsseln kann. Das EGVP gewährleistet dabei eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation über das Internet nach dem OSCI - Standard. Nachrichten für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren bedürfen daher der qualifizierten elektronischen Signatur (Signaturkarte); die Nutzung einer fortgeschrittenen Signatur ist nicht ausreichend.
Die Übertragung kann "rund um die Uhr" erfolgen. Die Verarbeitung der übertragenen Daten erfolgt spätestens am Tag nach dem Eingang der Daten. Advoware erzeugt eine Sammeldatei mit Anträgen, die im lokalen Dateisystem abgelegt wird. Diese Datei kann in das EGVP importiert werden bzw. per beA verschickt werden. Die im EGVP erstellte Nachricht muss zunächst signiert werden (qualifizierte Signatur erforderlich) und kann anschließend in einem weiteren Arbeitsschritt versendet werden. Die Nachricht wird dann, zusammen mit dem Übertragungsprotokoll im Ordner "Gesendete Nachrichten" abgelegt.