Wurde für das Referat der Akte das Inkassodienstleistungsmodul aktiviert, erscheint in der Symbolleiste des RVG-Moduls die Option "unbestrittene Inkassodienstleistung". Ob diese als Voreinstellung aktiviert ist, hängt von den in der Akte auf Seite 2 gespeicherten Informationen ab:
Nur bei unbestrittener Inkassodienstleistung ist die Option im RVG-Modul aktiviert. Wenn Sie eine Geschäftsgebühr Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG abrechnen, erfolgt die Berechnung dann gemäß § 13 Abs. 2 RVG (geringere Gebühren bei einem Wert bis 50,00 Euro).
Des Weiteren besteht die Möglichkeit den Verzugsgrund anzugeben. Dieser ist als Platzhalter im Word verfügbar im Reiter Inkasso.