Manche Rechtspfleger monieren die Forderungsaufstellung, weil Sie der Meinung sind, dass Zinstage doppelt aufgeführt werden. Advoware stellt mehrere Zinszeiträume aber korrekt dar:
Fall 1
Verzug beginnt am 05.03.2020
Zahlung am 06.03.2020
Zinsen vom 05.03.2020 bis zum 06.03.2020 (= 1 Zinstag)
Fall 2
Verzug beginnt am 05.03.2020
Zahlung am 07.03.2020
Zinsen vom 05.03.2020 bis zum 07.03.2020 (= 2 Zinstage)
Fall 3
Verzug beginnt am 05.03.2020
Ereignis
Zahlung oder Zinswechsel am 06.03.2020
Zahlung am 07.03.2020
Zinsen vom 05.03.2020 bis zum 06.03.2020 (= 1 Zinstag)
Ereignis
Zinsen vom 06.03.2020 bis zum 07.03.2020 (= 1 Zinstag)
Würde man den 06.03.2020 nicht doppelt aufführen sähe die Forderungsaufstellung so aus:
Zinsen vom 05.03.2020 bis zum 06.03.2020 (= 1 Zinstag)
Ereignis
Zinsen vom 07.03.2020 bis zum 07.03.2020 (= 1 Zinstag)
Das sieht nicht nur schlecht aus, sondern die Rechtspfleger würden die Aufstellung monieren mit der Begründung, dass ein Tag fehlen würde.
Bei größeren Zeiträumen mag folgende Darstellung vielleicht besser aussehen und für Rechtspfleger auf dem ersten Blick einleuchtender sein:
Zinsen vom 01.03.2020 bis zum 05.03.2020 (= 5 Zinstage)
Ereignis
Zinsen vom 06.03.2020 bis zum 10.03.2020 (= 4 Zinstage)
Deshalb gibt es in Advoware unter der Grundeinstellung "Aktenverwaltung" - "Inkasso" - "Forderungen" den Punkt "Zinszeiträume um einen Tag verkürzen", der die letzte Darstellung generiert. Man sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass diese Darstellung einer genauen Überprüfung nicht standhält, da es sich vom 01.03.2020 bis zum 05.03.2020 in Weiterführung von Fall 1 und 2 nicht 5, sondern 4 Zinstage sind.