Siehe unter "Forderungsart = Zinsen"
Forderungsart = Zinsen
Wird in dem die Forderungsart "Zinsen ausgewählt", wird der angegeben Forderungsbetrag nicht als Forderung ausgewiesen, sondern erscheint in der Forderungsaufstellung als Zinsen. Hier gibt es zwei Unterscheidungen:
Forderungsart = Zinsen - fester Zinsbetrag: Wird mindestens eins der Felder Zinsbeginn oder Zinssatz leergelassen, wird der angegeben Betrag in voller Höhe in die Forderungsaufstellung übernommen. Es wird empfohlen, den Zinsbeginn immer anzugeben und nur den Zinssatz leer zulassen. Das ist z.B. notwendig, wenn ein Vollstreckungstitel vorliegt und dort die Zinsen festgesetzt wurden.
Forderung erfassen:
Forderungsaufstellung:
Forderungsart = Zinsen - berechnete Zinsen
Werden die Felder Zinsbeginn und Zinssatz befüllt, werden aus dem angegebenen Betrag die Zinsen berechnet. Der angegeben Betrag selbst erscheint nicht als Forderungsbetrag.
Forderungsschlüssel "Zinsen festgesetzt" oder Forderungsschlüssel "Hauptforderung"
Damit eine Zuordnung im Vollstreckungsformular erfolgen kann, kann jeder Zinsforderung eine Hauptforderung zugeordnet werden, damit die Zinsen unterhalb der Forderung im Formular erscheinen. Dafür gibt es ein Auswahlmenü unterhalb des Forderungsschlüssel in dem Dialogfenster "Forderung erfassen":
Das Auswahlmenü Hauptforderung wird nur bei Forderungsart = Zinsen angezeigt.
Folgende Tabelle zeigt, wie die Zinsforderungen eingetragen werden müssen, um an der richtigen Stelle im Vollstreckungsformular zu erscheinen:
Zinsangaben vollständig bzw. Zinsbeginn und Zinssatz angegeben |
Ergebnis Forderungsaufstellung |
Vollstreckungsformular |
|
Hauptforderung |
Ja |
Zinsen werden aus dem Betrag berechnet und werden als Zinsbetrag ausgewiesen
|
Zinsen werden aus dem Betrag berechnet und erscheinen im Formular unter "(Teil-/Rest-) Zinsen in Höhe von" unterhalb der zugewiesenen Forderung. |
Zinsen festgesetzt |
ja |
(Eingabe nicht möglich) |
(Eingabe nicht möglich) |
Hauptforderung |
Nein |
Betrag erscheint als Zinsbetrag (ausgerechnete Zinsen) |
Betrag erscheint im Formular unter "(Teil-/Rest-) Zinsen in Höhe von" unterhalb der zugewiesenen Forderung . |
Zinsen festgesetzt |
nein |
Betrag erscheint als Zinsbetrag (ausgerechnete Zinsen) |
Betrag erscheint im Formular unter "(Teil-/Rest-)Zinsen wie im Vollstreckungstitel ausgerechnet" unterhalb der zugewiesenen Forderung. |