EDA-Mahnbescheid (EGVP_beA) - Voraussetzungen

Es gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen, die für das EDA-Verfahren beschrieben sind. Insbesondere müssen Sie dem Mahngericht eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilen, um am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen zu können.

Sie müssen vom Zentralen Mahngericht eine EDA-Kennziffer beantragt und erhalten haben.

Als technische Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

    internetfähiger PC und Internetzugang

    geeignete Signaturkarte

    geeignetes Kartenlesegerät

    Internet Explorer ab Version 5.0 mit aktiviertem Javascript und Cookies

    die Software "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach"

    für die Anwendung "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" selbst das Java™ Runtime Environment (beinhaltet Java™ Web Start)

Eine Liste der aktuell unterstützten Kartenlesegeräte und der unterstützten Kombinationen von Signaturkarten, Kartenlesern und Betriebssystemen finden Sie unter auf der Homepage des EGVP.

Die Software "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" und die für die Nutzung des EGVP empfohlene Version des Java™ Runtime Environment können Sie lizenzkostenfrei auf der Seite des EGVP. herunterladen.

Stellen Sie sicher, dass folgende Grundeinstellungen korrekt eingestellt wurden:

    Ihre DTA-Kennziffer geben Sie unter der Grundeinstellung Aktenverwaltung" - "Inkasso" - "Mahnbescheide" - "Mahngerichte in der Spalte "DTA-Kz. (EDA) ein.

    Die SAFE-ID des Gerichts geben Sie unter der Grundeinstellung Aktenverwaltung" - "Inkasso" - "Mahnbescheide" - "Mahngerichte" in der Spalte "SAFE-ID ein.

    Geben Sie unter der Grundeinstellung Aktenverwaltung" - "Inkasso" - "Optionen Mahnverfahren" - "Speicherort für EDA-Dateien (EGVP)" einen frei wählbaren Speicherort an.

Ist alles korrekt eingegeben, erstellen Sie eine Testdatei. Diese wird nach vorheriger Absprache mittels EGVP elektronisch an das Zentrale Mahngericht gesandt. Wenn sowohl die Übermittlung und Entschlüsselung als auch die Verarbeitung der Daten erfolgreich waren, erhalten Sie die Freigabe.

Anträge, die bis 9.30 h eingegangen sind, werden in der Regel von montags bis freitags am Tag des Eingangs, bzw. bei Eingang nach 9.30 h am folgenden Arbeitstag verarbeitet. Nach der Verarbeitung erhalten Sie eine "Verarbeitungsmitteilung", der die Antragsart, die Anzahl der verarbeiteten Anträge pro Antragsart und eventuelle Abweichungen und Fehler zu entnehmen sind.

Einmal wöchentlich wird eine Datei mit gerichtlichen Nachrichten erstellt, die Sie mit dem EGVP aus Ihrem elektronischen Postkorb abrufen können.