Inkasso-Modul - Mahnverfahren

Seit dem 01.10.2021 gelten Änderungen in der Schnittstelle für das elektronische Mahnverfahren insbesondere für Inkassounternehmen. Inkassounternehmen können für Tätigkeiten zur vorgerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbeitreibung individuell vereinbarte Gebühren verlangen, gedeckelt allein durch den Gebührenbetrag, der einem Rechtsanwalt zustünde. Hieraus folgt, dass der Inkassodienstleister bzw. der Gläubiger, der die Kosten eines Inkassodienstleisters geltend machen will, ausdrücklich angeben muss, welche Beträge er verlangt. Eine automatisierte Berechnung durch das Mahngericht kann nicht erfolgen.

Anwälte können beliebige Gebühren für das gerichtliche Mahnverfahren angeben.

Die Gestaltungsmöglichkeiten sind gedeckelt allein durch den Gebührenbetrag nach der Gebührentabelle des RVG (gesetzliche Vergütung).