Forderung - festgesetzte Kosten

Sobald Sie vom Gericht einen Titel erworben haben, können Sie für zinslose Kosten Zinsen erheben (z.B. Gebühren für den Mahnbescheid etc.) Damit Sie die Einträge nicht löschen und wieder neu eingeben müssen, verfahren Sie wie folgt:

    Öffnen Sie das Dialogfenster "Forderung eingeben".

    Klicken Sie in der Übersicht der Forderungskonten auf den entsprechenden Eintrag.

    Wählen Sie im Feld "Forderungsart" den Eintrag "festgesetzte Kosten".

    Es öffnet sich ein weiteres Fenster: Hier geben Sie ein, von welchem Datum der Titel ist, wann er zugestellt wurde und wie hoch der Betrag war.

    Eine Tabelle zeigt alle eingegebenen zinslosen Kosten. Markieren Sie die entsprechenden Einträge (Gebühren Mahnbescheid etc.), die den festgesetzten Kosten entsprechen. Beim Speichern werden alle markierten Einträge aus dem Forderungskonto gelöscht. Tragen Sie den vom Gericht festgesetzten Betrag in das Feld "festgesetzter Betrag" ein.

    Klicken Sie auf Ok. In dem noch geöffnetem Dialogfenster "Forderung erfassen" erscheinen jetzt die zuvor eingegeben Daten: Bei Forderungsdatum das Datum des Titels, bei Zinsbeginn das Erlassdatum und bei Betrag der festgesetzte Betrag

    Bestätigen Sie das Fenster "Forderung erfassen" ebenfalls mit Ok.

Die unverzinslichen Kosten sind nun gelöscht. An deren Stelle gibt es noch die Forderung "Festgesetzte Kosten". Diese ist als verzinslich mit 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz angegeben.