Vollstreckungskosten abrechnen

Klicken Sie in der Programmstartleiste auf "Aktenverwaltung" - "Inkasso" - "ZV-Maßnahmen" (Strg + "Z").

Sie können für sämtliche aufgeführten Posten eine Sammelabrechnung erstellen. Aktivieren Sie hierzu die Kästchen in der Spalte "Abrechnen".

Für die Abrechnung steht der Mustertext "Vollstreckungskostenabrechnung" zur Verfügung.

Hinweise:

Wurden in den angezeigten Maßnahmen steuerfreie Auslagen geltend gemacht (z.B. Gerichtskosten beim PfüB), werden diese nicht in der Tabelle "weitere steuerfreie Auslagen" aufgeführt. Diese Tabelle enthält also nur steuerfreie Auslagen aus dem Auslagenkonto der Mandantenbuchhaltung, die bisher in keiner Zwangsvollstreckungsmaßnahme berücksichtigt wurden. Die Alternative, alle Auslagen aus den Maßnahmen herauszurechnen und getrennt aufzuführen, haben wir aus technischen Gründen verworfen, da z.B. Gerichtskosten beim PfÜb direkt bei der Erstellung in der Maßnahme geltend gemacht werden können, ohne diese zu buchen.

Wenn Sie möchten, dass im Abrechnungsmodul Fremdgeld angezeigt wird, setzen Sie in der Grundeinstellung "Aktenverwaltung" - "Honorar" – "Optionen" das Häkchen unter "in Zahlungshinweisen Fremdgeld anzeigen".