Vergütungsvereinbarung - Anwendungsbeispiele

•    Vereinbarung über einer erhöhte Terminsgebühr für den Fall mehrerer gerichtlicher Termine

•    Vereinbarung eines Erfolgshonorars für den Fall einer Einigung oder Aussöhnung

•    Vereinbarung, dass für die Geschäftsgebühr im Falle eines gerichtlichen Verfahrens keine Anrechnung erfolgt

•    Vereinbarung für die Vergütung der Auslagen Nr. 7000 ff. RVG

•    Vereinbarung eines Pauschalhonorars

•    Vereinbarung eines prozentualen Aufschlags auf eine Vergütung nach RVG/VV.

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