Forderungskonto - Reihenfolge der Verrechnung

Klicken Sie in der Programmstartleiste auf "Aktenverwaltung" - "Inkasso" - "Forderungskonto bearbeiten" (Strg + "F").

Wenn Sie Zahlungen nicht nach BGB § 367 tilgen möchten, haben Sie die Möglichkeit auszuwählen, zu welcher Forderung (wenn Sie mehrere Forderungen in einem Konto haben) und in welcher Reihenfolge die Zahlung gegen gerechnet werden soll. Ansonsten gilt § 367 aus dem BGB mit der Tilgungs-Reihenfolge Kosten - Zinsen - Hauptforderung.

Zum Ändern der Reihenfolge verfahren Sie wie folgt:

    Klicken Sie doppelt auf die gebuchte Zahlung, Wenn Sie zusätzlich im Mandantenkonto gebucht haben, ist es egal, ob Sie im Forderungskonto oder in der Mandantenbuchhaltung die Zahlung anklicken.

    Klicken Sie auf "Details" (in Forderungskonto übernehmen).

    Sie erhalten ein neues Fenster.

    Wählen Sie zunächst das entsprechende Forderungskonto aus, falls Sie mehrere Forderungskonten angelegt haben.

    Klicken Sie bei "nach BGB § 367" auf "nein".

    Setzen Sie das Häkchen im Kästchen "Zweckbestimmung" falls Sie mehrere Forderungen in einem Konto haben und klicken Sie auf "hier klicken".

    Wählen Sie die Forderung aus, diese steht jetzt auf der Schaltfläche.

    Legen Sie die Reihenfolge fest, nach der die Zahlung verrechnet werden soll.

    Klicken Sie dazu die entsprechende Kostenart an, damit sie markiert ist. Mit den beiden Pfeilen rechts neben der Auswahl können Sie nun per Klick die markierte Zeile nach oben/unten an jede beliebige Stellte setzen. Diesen Vorging können Sie mit allen Kostenarten vollziehen bis Sie die richtige Reihenfolge zusammengestellt haben.