Wenn bei Gericht ein Urteil erwirkt wurde, ist es erforderlich die Zinsen der Hauptforderung bezüglich der erfolgten Zahlungen zeitlich zu begrenzen und aufzulisten. Sie erhalten das gleiche Ergebnis bei Eingabe der Hauptforderung, dem Zinssatz, der Zahlungen etc. Bei der zeitlichen Begrenzung unterscheidet sich die Forderungsaufstellung nur optisch, es werden nur die Zinsen und der Restbetrag ausgegeben, Zahlungen sind dort nicht vermerkt.
Hier ein Beispiel: Ein Schuldner kauft am 1.1.2013 für 10.000,00 € einen Gegenstand. Es erfolgen am 1.4.2013 und am 1.8.2013 Zahlungen in Höhe von je 2.000,00 €. Geben Sie folgende Daten ein:
• Öffnen Sie das Fenster "Forderung erfassen".
• Wählen Sie das entsprechende Forderungskonto aus.
• Klicken Sie im Feld "Forderungsart" auf den kleinen Pfeil und wählen Sie "Zinsen".
• Geben Sie den Zinsbeginn und das Zinsende ein. Das Zinsende wird Ihnen vom Gericht vorgegeben.
• Geben Sie den vorgegebenen Zinssatz ein, deaktivieren Sie evtl. das Optionsfeld "Basiszins ja".
• Geben Sie den Betrag ein (hier: 10.000 €).
• Klicken Sie auf Ok.
• Öffnen Sie das Fenster erneut. Geben Sie wieder Zinsen ein. Zinsbeginn wäre hier der 1.4.2013, Zinsende 1.8.2013 (Tag der nächsten Zahlung).
• Bei "Betrag" geben Sie den Restbetrag ein (hier: 8.000,00 €).
• Verfahren Sie so weiter, bis keine Zahlung mehr erfolgt. Den Restbetrag (hier 6.000,00 €) geben Sie dann als Forderung ein und nicht als Zinsen.