Seit dem 1. November 2014 müssen registrierte Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (also insbesondere Rechtsanwälte und Inkassounternehmen), mit der ersten Zahlungsaufforderung detaillierte Informationen zur geltend gemachten Forderung und zu den weiteren Verzugskosten darlegen, wenn sie eine Forderung gegenüber einer Privatperson geltend machen:
• den Namen oder die ihrer Auftraggeberin oder ihres Auftraggebers,
• den Forderungsgrund, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des Vertragsschlusses,
• wenn Zinsen geltend gemacht werden, eine Zinsberechnung unter Darlegung der zu verzinsenden Forderung, des Zinssatzes und des Zeitraums, für den die Zinsen berechnet werden,
• wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend gemacht wird, einen gesonderten Hinweis hierauf und die Angabe, aufgrund welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert wird,
• wenn eine Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten geltend gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund,
• wenn mit der Inkassovergütung Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht werden, eine Erklärung, dass die Auftraggeberin oder der Auftraggeber diese Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann.
Auf Anfrage sind der Privatperson folgende Informationen ergänzend mitzuteilen:
• eine ladungsfähige Anschrift der Auftraggeberin oder des Auftraggebers, wenn nicht dargelegt wird, dass dadurch schutzwürdige Interessen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers beeinträchtigt werden,
• der Name oder die Firma desjenigen, in dessen Person die Forderung entstanden ist,
• bei Verträgen die wesentlichen Umstände des Vertragsschlusses.
Die Informationen für den Forderungstext und das Vertragsdatum erfassen Sie direkt bei der Hauptforderung. Der Forderungslangtext wird angezeigt, wenn dieser vorhanden ist.
Über die Platzhalter in Word (Register Inkasso) können die so hinterlegten Daten in Ihre Mahnschreiben eingefügt werden.