• Der Zinsmonat umfasst immer 30 Tage, das Zinsjahr umfasst immer 360 Tage. In Monaten mit 31 Tagen werden der 30. und 31. als insgesamt ein Tag gezählt. Geht der Zeitraum über den Februar hinaus, so hat dieser auch 30 Tage. Bei Geschäften, die per Ende Februar enden, wird der Februar mit 28 bzw. 29 Tagen gezählt (Beispiel: 10. Januar 2020 bis 28. Februar 2020 ergibt 48 Tage (= 20 + 28) oder 10. Januar 2020 bis 10. März 2020 ergibt 60 Tage (= 20 + 30 + 10) und 28. Februar 2020 bis 10. März 2020 ergibt 12 Tage (= 2 + 10)).
• Das Basisjahr wird ebenso wie Zinsmonat und Zinsjahr unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Tage mit 360 Tagen angesetzt.
• Je nach Anlageart wird entweder der erste Anlagetag oder der letzte Anlagetag verzinst und der andere nicht.
• Die ausgewählte Zinsmethode wird für jedes Forderungskonto, wenn Sie mehrere angelegt haben, separat gespeichert. Außerdem können Sie auswählen, ob der erste und/oder der letzte Tag angerechnet werden soll. Diese Einstellung wird ebenfalls für jedes Forderungskonto separat gespeichert.