Kanzleispezifische Rechnungen

Klicken Sie in der Programmstartleiste auf "Aktenverwaltung" - "Honorar" - "bisherige Rechnungen" (Strg + Umschalt + "R").

Mit dem Modul "kanzleispezifischen Rechnungen" können Sie

    allgemeine Rechnungen ohne Bezug auf das RVG oder die KostO erstellen (z.B. Abrechnung der Beratung nach § 612 BGB, wenn Sie keine Vergütungsvereinbarung treffen möchten).

    allgemeine Rechnungen erstellen, deren Höhe prozentual vom Gegenstandswert abhängt (wird häufig von Inkasso-Büros benötigt). Sie können unter der Grundeinstellung "Aktenverwaltung" - "Honorar" - "kanzleispezifische Rechnungen" für unterschiedliche Gegenstandswerte unterschiedliche Prozentwerte angeben (Staffelung).

Über die Symbolleiste können Sie wie im RVG- und KostO-Modul die Rechnung auf mehrere Rechnungsempfänger verteilen oder mit einem einzigen Mausklick in eine Favoritenrechnung (Voreinstellung: "Standardkostenrechnung an Mandant") einfügen.

Für Rechnungen, die anteilig auf mehrere Rechnungsempfänger verteilt werden, vergibt Advoware für jede gesplittete Rechnung eine eigene Rechnungsnummer. Die Verteilung kann als prozentualer Anteil am Gesamtbetrag oder als Aufteilung auf feste Rechnungsbeträge erfolgen.

Eine Rechnung, die noch nicht gespeichert oder in die Textverarbeitung übertragen wurde, können Sie als Vorlage für zukünftige Rechnungen der gleichen Art abspeichern.

Wurde eine "falsche" Rechnung bereits in einem Word-Dokument gespeichert und der Aktengeschichte zugeordnet, so können Sie die Rechnung über das Modul "bisherige Rechnungen" ändern und über das Symbol  die Rechnung in dem gespeicherten Schreiben aktualisieren, ohne das Dokument öffnen zu müssen. Advoware öffnet es automatisch und ändert Ihre korrigierten Eingaben, Sie müssen diese nur noch kontrollieren.