Anrechnung bei Rahmengebühren

Ist eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen, ist die Gebühr auf die angerechnet wird, so zu bestimmen, als sei der Rechtsanwalt zuvor nicht tätig gewesen. (§ 14 Abs. 2 Satz 2 RVG)

Beispiel: außergerichtliche Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren mit anschließendem Verfahren in einer sozialgerichtlichen Angelegenheit

Geben Sie erst die Geschäftsgebühr ein und dann die Verfahrensgebühr. Advoware öffnet den Anrechnungsdialog und fügt die Auslagenpauschale und Anrechnung ein.

Wurde die Geschäftsgebühr bereits zuvor separat in Rechnung gestellt, ist diese jetzt zusammen mit der Auslagenpauschale wieder zu deaktivieren.

Auch bei Betragsrahmengebühren können mehrere Geschäftsgebühren anfallen. Die Vorgehensweise in Advoware ist identisch zu den Wertgebühren. Zunächst ist die Verfahrensgebühr anzugeben, danach die Geschäftsgebühren mit den Teilwerten. Insgesamt darf nicht mehr angerechnet werden als der für die Anrechnung vorgesehene Höchstbetrag von 207 Euro (§ 15a Abs. 2 S. 3 RVG).

Beispiel: zwei sozialrechtliche Rechtsbehelfsverfahren (eines davon sehr schwierig) mit anschließender Klage, in der die Widerspruchsbescheide gemeinsam angefochten werden

Geben Sie zunächst die Verfahrensgebühr 3102 VV RVG an, danach die erste Geschäftsgebühr 2302 VV RVG (Schwellengebühr).

Geben Sie dann die zweite Geschäftsgebühr an. Im Anrechnungsdialog ändern Sie den Betrag auf die Höchstgebühr.

Die Anrechnungen erscheinen wie im Beispiel zu den Wertgebühren zunächst ohne Prüfung der Obergrenze § 15a Abs. 2 RVG. Bei der Speicherung der Rechnung wird diese berücksichtigt.